Liebe Feldberg-Freunde,
die Coronavirus-Lage am Feldberg ist wie überall sehr dynamisch, eine Konsequenz war der Stop der Skisaison bereits zum 15.3.2020 und die Schliessung des Apartments ab dem 18.3.2020. Vom 18.5. 2020 bis 2.11.2020 war eine Nutzung möglich und wir durften im Sommer auch einige Gäste begrüssen. Von November bis Mai gab es dann wieder für alle einen harten Winter, die Skisaison fiel komplett aus.
Update: Seit Pfingsten 2021 ist die Nutzung unserer Ferienwohnung unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder erlaubt!
Über die aktuelle Coronavirus-Lage vor Ort am Feldberg informieren Sie sich am besten über die örtliche Verwaltung: Landkreis und Gemeinde
Wie geht es weiter?
Eine Buchung ist momentan möglich. Sollte die aktuelle Entwicklung eine Sperrung der Anlage wieder erforderlich machen, wird eine davon betroffene Buchung hinfällig, d.h. kostenfrei storniert.
Unsere Gästebetreuung vor Ort, die auch die Buchungsabwicklung für uns übernimmt, hat inzwischen den vorgeschriebenen Hygieneplan umgesetzt und bietet Ihnen darüber hinaus einen verbesserten Reiserücktritt (Auszug aus den AVBs unseres Buchungspartners H&P):
Der verbesserte Reiserücktritt kann nur unmittelbar mit der Buchung abgeschlossen werden und wird mit einem Zuschlag von 4% der Gesamtmiete berechnet. Bei Rücktritt vom Mietvertrag aus wichtigem Grund erhalten Sie 100% des gezahlten Mietpreises inkl. dem Zuschlag in Höhe von 4% abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € in Form eines Gutscheins zurück. Der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt in derselben oder falls nicht verfügbar in einer vergleichbaren Ferienunterkunft im Ort eingelöst werden. Ferner besteht die Möglichkeit, den Gutschein an einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall muss die Weitergabe an einen Dritten schriftlich bei der H&P Touristik GmbH, Bonn, angezeigt werden.
Als wichtige Gründe (Nachweis erforderlich) im Rahmen des verbesserten H&P Reiserücktritts PLUS gelten:
- Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung des Mieters oder eines im Haushalt des Mieters wohnenden nahen Familienangehörigen
- Schäden am bewohnten Eigentum des Mieters infolge von Feuer, Elementarereignissen oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten
- unerwartete Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen durch den Arbeitgeber
- Wiedereinstellung des Mieters oder eines mitreisenden Familienangehörigen nach Arbeitslosigkeit
- Von Behörden verhängter Quarantäneaufenthalt auf Grund eines Coronavirus Verdachts
Wenn Sie also schöne Tage am Feldberg im Schwarzwald verbringen wollen, würde uns eine Buchung für den Sommer, Herbst oder Winter 2021 oder die nächste Saison natürlich sehr freuen. Sie unterstützen damit den regionalen Tourismus im Schwarzwald.
Ihnen und uns Allen alles Gute wünscht
Familie Wühl